Wichtige Hinweise und gültige Verordnungen für unsere Gottesdienste in den Kirchen (Stand: 30.05.22)
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Am 25. Mai ist die SARS-CoV-2-Arbeitssschutzverordnung des Bundes ausgelaufen. Damit endet die Pflicht für Arbeitgeber, ein betriebliches Hygienekonzept vorzuhalten.
Die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz haben Ihre Landesverordnungen verlängert. In Hessen gilt die Corona-Basisschutzverordnung bis zum 22. Juni 2022.
Rheinland-Pfalz hat die 33. Coronabekämpfungsverordnung bis zum 25. Juni 2022 verlängert.
Beide Verordnungen sehen weiterhin nur Basisschutzmaßnahmen vor, die das kirchliche Leben, mit Ausnahme des Pflegebereiches, nicht betreffen.
Die Inzidenzen sinken weiter; die bereits bestehenden Lockerungen beeinträchtigen dies nicht.
Darum hat der Krisenstab entschieden, die Corona-Empfehlungen aufzuheben. Dies bedeutet, dass von Seiten der Kirchengemeinden, Dekanate und kirchlichen Einrichtungen auch nach der Einschätzung des Krisenstabs keine Maßnahmen zum Schutz mehr vorgesehen werden müssen. Auch der Gebrauch des Hausrechts zum verpflichtenden Tragen von Masken oder zur Einhaltung von Abständen erscheint angesichts der derzeitigen Lage und der rechtlich aufgehobenen Einschränkungen nicht mehr angemessen.
Der Schutz wird damit in die Verantwortung der Einzelnen gestellt. Jeder Person bleibt es unbenommen, eine Maske weiter zu tragen.
Die Bitte zum freiwilligen Tragen einer Maske kann weiter ausgesprochen werden.
Natürlich ist nicht ausgeschlossen, dass die Inzidenzen nach dem Sommer ansteigen und die pandemische Lage sich wieder anspannt.
Wenn dies der Fall ist und/oder die Länder Ihre Schutzmaßnahmen intensivieren, werden wir an dieser Stelle die Empfehlungen wieder aufnehmen.